Das Bauträgerrecht zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Kauf eines Grundstücks mit dem Abschluss eines Werkvertrags (Errichtung des Gebäudes mit den Eigentumswohnungen) verbunden wird und das Kaufobjekt erst später gebaut oder vollendet wird. Neben das reine Kaufrisiko mit Finanzierungskosten tritt also noch das Risiko der Errichtung eines komplexen Gebäudes. Zu guter Letzt tritt der Käufer damit auch noch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Wenn die erworbene Wohnung vermietet wird, sind die Aspekte der Fachanwaltschaften Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht vereinigt. Wohl dem, der einen Fachanwalt wählt, der über Fachkenntnisse und Erfahrung in all diesen Gebieten verfügt.
In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Abschluss eines solches Vertrags um die bedeutendste wirtschaftliche Handlung eines Verbrauchers. Gehen Sie diesen Schritt nicht ohne rechtliche Beratung. Wir prüfen und gestalten für Sie die Verträge!
Gerät das Vorhaben in die Krise, so sichern wir Ihre finanzielle Position und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir entwerfen für Bauträger die vertraglichen Urkunden von dem zu beurkundenden Bauträgervertrag bis zu den Werkverträgen mit den Unternehmern.
Für die Käufer prüfen wir Bauträgerverträge vor der Beurkundung, aber insbesondere auch nach der Beurkundung. Viele Verträge enthalten trotz der Beurkundung unwirksame Klauseln, durch welche den Erwerbern hohe finanzielle Nachteile entstehen können. Wir zeigen die Fehler auf und machen Ihre Ansprüche geltend.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit: